vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationspflichten bei Hypothekarkrediten

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2024/6VbR 2024, 4 Heft 1 v. 29.3.2024

Gem Art 13 Abs 1 lit g Wohnimmobilienkredite-RL 2014/17/EU (§ 7 Z 7 HIKrG) müssen die allgemeinen Informationen des Kreditgebers über Kreditverträge ein repräsentatives Beispiel des Gesamtkreditbetrags, der Gesamtkosten des Kredits, des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrags und des effektiven Jahreszinses umfassen.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!