Nach langem Warten, einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und einem Urteil des LG Klagenfurt (FN ) zur unmittelbaren Richtlinienanwendbarkeit wurde am 2. 5. 2024 nun doch noch ein Umsetzungsvorschlag zur Verbandsklagen-RL (EU) 2020/1828 erstattet: die sog Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN). Der Ministerialentwurf wird im Folgenden kurz vorgestellt und kritisch gewürdigt.