§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG; §§ 18, 19 E-GeldG; § 3 Abs 3 Z 11 ZaDiG 2018
Die Verrechnung eines monatlichen "Bereithaltungsentgelts" iHv Euro 2,- ab dem vierten Monat nach dem Ende der Gültigkeit der Wertkarte bringt einen schleichenden Verfall des Guthabens, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, ist mit § 18 Abs 1 E-GeldG nicht vereinbar und verstößt gegen § 19 Abs 4 leg cit.