Nach den Schlussanträgen von GA Emiliou in der Rs C-543/21 ist der rückerstattbare Pfandbetrag, der auf Mehrwegbehälter erhoben wird (hier: bei Getränken und Joghurt im Glas), nicht vom "Verkaufspreis" iSd Art 2 lit a Preisangaben-RL 98/6/EG umfasst und darf daher separat zum Produktpreis angegeben werden.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.