Nach den Schlussanträgen von GA Pitruzzella in der Rs C-487/21 (DSB, CRIF) erfordert eine "Kopie" iSd Art 15 Abs 3 Satz 1 DSGVO die getreue Wiedergabe der angeforderten Daten in verständlicher Form und in einem konkreten und dauerhaften Format, das es dem Betroffenen ermöglicht, sein Recht auf Auskunft effektiv auszuüben, indem er umfassende Kenntnis von allen seinen verarbeiteten (einschl ggf erzeugter) Daten hat.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.