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Bonitätsprüfung: Mitwirkungspflicht des Verbrauchers

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/44VbR 2023, 58 Heft 2 v. 7.6.2023

§ 9 Abs 1, § 10 Abs 2 HIKrG

Die Bonitätsprüfung des Kreditgebers nach § 9 HIKrG darf nicht isoliert von den Mitwirkungspflichten des Kreditnehmers (§ 10 Abs 2 HIKrG) betrachtet werden. Es liegt keine Pflichtverletzung des Kreditgebers iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung vor, wenn der allgemein nach Verbindlichkeiten gefragte Kreditnehmer seine Abgabenschulden verschweigt.

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