Nach dem BGH (I ZR 27/22) haftet der Betreiber eines Affiliate-Programms (hier: Amazon Marketplace) nicht für die irreführende Werbung seiner Affiliate-Partner, wenn diese im Rahmen eigener Produkt- oder Dienstleistungsangebote tätig werden (keine Zurechnung des Wettbewerbsverstoßes gem § 8 Abs 2 dUWG).
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.