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Verbrauchergerichtsstand: Verbrauchereigenschaft

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/32VbR 2023, 39 Heft 2 v. 7.6.2023

Nach dem EuGH (C-177/22 , Wurth Automotive) sind für die Einstufung einer Person als "Verbraucher" iSd Art 17 Abs 1 EuGVVO die von ihr mit dem Vertragsabschluss verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen privaten oder gewerblichen/beruflichen Ziele zu berücksichtigen, uzw unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbstständig ausübt.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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