Nach dem Urteil des verstärkten Senats zu 4 Ob 217/21x ist für die Prüfung des Wertverhältnisses nach § 934 ABGB auf den Zeitpunkt der (Bindung des Verkürzten an die Erklärung zur) Einräumung des Optionsrechts abzustellen, nicht auf jenen der späteren Optionsausübung.
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