Nach dem BVwG (W274 2251055-1/5E) ist eine pauschale Aufzeichnung aller Telefongespräche durch Banken, unabhängig vom Bestehen einer Aufzeichnungspflicht nach § 33 Abs 2 und 3 WAG 2018, nicht mit der DSGVO vereinbar.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.