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Krankengeldversicherung: Geltungskontrolle

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/128VbR 2023, 189 - 190 Heft 5 v. 6.11.2023

§ 5 (19) AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 1995; §§ 864a, 914 f ABGB

Ist eine Leistungsbeschränkung für das Krankentagegeld (hier: auf den Zeitraum von 364 Tagen) in den Bedingungen für eine Krankengeldversicherung nicht unter der Überschrift "Leistungsvoraussetzungen", sondern im Kapitel "Beendigung der Versicherung" enthalten, ist sie ungewöhnlich und damit unwirksam iSd § 864a ABGB.

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