Im Fall einer Flugannullierung steht dem Fluggast gem Art 8 Fluggastrechte-VO ein Anspruch auf Rückerstattung der Flugscheinkosten gegenüber der Fluggesellschaft zu. Zahlungen der Fluggesellschaft an den Reisevermittler stellen keine schuldbefreiende Rückerstattung an die Fluggäste dar. Eine Rückerstattung über das bei der Buchung ursprünglich verwendete Zahlungsmittel wirkt nicht automatisch schuldbefreiend.
22 R 210/21v