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Krankenversicherung: Tarifumstellung mit Volljährigkeit

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/39VbR 2022, 69 - 70 Heft 2 v. 23.3.2022

§ 6 Abs 3 KSchG ist neben § 178f VersVG, eingeschränkt durch dessen Vorgaben, anzuwenden.

Eine Klausel, die mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine automatische Tarifumstellung auf Prämien für erwachsene Personen vorsieht, ist intransparent (§ 6 Abs 3 KSchG).

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