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Banken- und Abschlussprüferaufsicht: keine Amtshaftung gegenüber Bankkunden

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2022/134VbR 2022, 219 Heft 6 v. 6.2.2023

Nach § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG ist der Schutzzweck der Bankenaufsicht auf die Verhinderung von Schäden der aufsichtsunterworfenen Rechtsträger beschränkt, eine Amtshaftung gegenüber An- und Einlegern besteht mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs nicht. Daraus folgt, dass für Aufsichtsfehler der FMA keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden (hier: der Commerzialbank Mattersburg) besteht. Dies gilt auch bei grobem Verschulden.

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