Die Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne konkrete Kosten ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.
Rechtsprechungsänderung zur Inhaltskontrollfähigkeit von laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren beim Kreditvertrag.
4 Ob 59/22p