Eine zwölfmonatige Vertragsbindung des Verbrauchers in Fitnesscenterverträgen ist unangemessen lange iSd § 6 Abs 1 Z 1 Fall 2 KSchG.
3 Ob 155/22y
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Eine zwölfmonatige Vertragsbindung des Verbrauchers in Fitnesscenterverträgen ist unangemessen lange iSd § 6 Abs 1 Z 1 Fall 2 KSchG.
3 Ob 155/22y
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