Der Verbraucherbegriff der Klausel-RL ist auf natürliche Personen beschränkt, umfasst daher eine als eigenständiges Rechtssubjekt ausgestaltete Eigentümergemeinschaft (hier: der ital Condominio) nicht. Die Klausel-RL steht aber einer nationalen Rsp, wonach die Verbraucherschutzvorschriften auf Eigentümergemeinschaften anzuwenden sind, nicht entgegen.
C-329/19Condominio Meda gegen Eurothermo