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FAGG-Rücktritt bei Bahnrabattkarte

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/57VbR 2020, 101 Heft 3 v. 29.5.2020

Ein Vertrag über eine Bahnkarte, die zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Erwerb eines Fahrscheins berechtigt (hier: "BahnCard 25" der Deutschen Bahn, Rabatt iHv 25 %), ist ein Dienstleistungsvertrag iSd Art 2 Nr 6 Verbraucherrechte-RL.

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