Der OGH hat in der viel beachteten E 6 Ob 55/18h (FN ) festgestellt, dass eine gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel, die nach Geschlechtern differenziert, sittenwidrig ist. Auch wenn dem Ergebnis zuzustimmen ist, verdient die Begründung eine nähere Betrachtung, insb auch weil die Folgewirkungen der Entscheidung derzeit wohl kaum abschätzbar sind.
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