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Lebensversicherung: Belehrung über Beginn der Rücktrittsfrist

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/22VbR 2020, 31 - 33 Heft 1 v. 31.1.2020

Die dem Gesetzeswortlaut von § 165a VersVG idF BGBl I 1997/6 entsprechende Belehrung, wonach der VN "binnen zweier Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrags" zurücktreten kann, ist unionsrechtskonform. Mangels fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht steht dem VN daher kein "unbefristeter" Rücktritt zu.

7 Ob 78/19z

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