Hat jemand einen Wohnungsschlüssel aus einer Tasche gestohlen und damit einen Diebstahl begangen, liegt kein Einbruchdiebstahl iS der Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.
7 Ob 177/18g
Schlagwörter:
Hat jemand einen Wohnungsschlüssel aus einer Tasche gestohlen und damit einen Diebstahl begangen, liegt kein Einbruchdiebstahl iS der Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.
7 Ob 177/18g
Schlagwörter: