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Verkäufergarantie "gegen Herstellungsfehler"

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/58VbR 2019, 107 Heft 3 v. 10.5.2019

Bei der vertraglich vereinbarten Verkäufergarantie richtet sich die Beweislast nicht nach Gewährleistungs- oder Schadenersatzrecht, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht. Die Beweislast für den Eintritt des Garantiefalls trifft daher den Übernehmer. Ist die Garantie auf Herstellungsfehler beschränkt, muss ein Produktions- oder Konstruktionsfehler nachgewiesen werden. Der Nachweis eines Mangels, der auch andere Ursachen haben könnte (hier: Motorschaden nach Bergabfahrt), reicht nicht aus.

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