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Deliktsgerichtsstand UWG-Verbandsklage: "Internet-Tat"

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/47VbR 2019, 78 - 79 Heft 2 v. 15.3.2019

Bei einem Verstoß gegen das nationale Lauterkeitsrecht ist jener Staat international zuständig, in dem sich die Verletzungshandlung auswirkt (beeinträchtigter Markt). Bei einer "Internet-Tat" kommt es allein auf die Abrufbarkeit der beanstandeten Website an; nicht von Relevanz ist, ob diese auch auf Ö ausgerichtet ist.

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