Kostenabzugsklauseln in der Garantievereinbarung einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, wenn sie die konkrete Kostenbelastung nicht bestimmt angeben und nicht auf ergänzende Übersichten/Tabellen hinweisen.
44 Cg 32/18p