OLG Wien 12.03.2004, 18 Bs 33/04
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 2.1.2004, 95 Hv 19/03i)
§ 20 MedienG
1. Eine Urteilsveröffentlichungspflicht wird durch Rechtskraft und Zustellung des Urteils ausgelöst (§§ 34 Abs 4, 8a Abs 6 MedienG). Aufgrund freiwillig verfrühter Veröffentlichungen können keine Geldbußen auferlegt werden, besteht doch für solche keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht.