§ 39 AngG - Die Wendungen in einem Dienstzeugnis, dass sich der Arbeitnehmer stets bemüht habe, die Arbeiten zur Zufriedenheit des Arbeitgebers zu bewältigen, und das Unternehmen völlig überraschend auf eigenen Wunsch verlassen habe, sind geeignet, dem Arbeitnehmer die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes zu erschweren, und daher unzulässig.
OLG Wien 24.04.2002, 9 Ra 115/02a