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Unwirksame Hinterlegung eines Schriftstücks

ARD 5382/17/2003 Heft 5382 v. 25.2.2003

Unwirksame Hinterlegung eines Schriftstücks

§ 4, § 17, § 20 ZustG, § 301 EO - Die Aufforderung zur Drittschuldnererklärung ist dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen, wobei gemäß § 4 ZustG auch die Betriebsstätte eine Abgabestelle ist, an der dem Empfänger grundsätzlich zugestellt werden darf, sofern er (oder ein allenfalls geeigneter Ersatzempfänger) dort angetroffen wird.

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