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Unterscheidung zwischen verjährungsunterbrechenden Eingaben und „bloßen“ Verfahrenshilfeanträgen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 515 Heft 8 v. 7.9.2026

§ 8 AHG, § 1497 ABGB

Der vorliegenden Eingabe ist ein auf Einleitung des Zivilprozesses und Sachentscheidung über einen Urteilsantrag gerichtetes Rechtsschutzziel zu entnehmen. Es handelt sich nicht um einen „bloßen“ Verfahrenshilfeantrag, der die Geltendmachung eines Rechts erst vorbereiten will.

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