Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2021 (siehe Zak 2020/695/395) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2020/2021 siehe Zak 2019/456, 271.