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Unrichtige Anwendung einer Konzernbetriebsvereinbarung keine betriebliche Übung

ArbeitsrechtARD 5411/14/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 113 ArbVG, § 58, § 77 BetrVG - Die Vollzugspraxis eines einzelnen beherrschten Unternehmens spielt für die Auslegung einer Konzernbetriebsvereinbarung (hier: betreffend Inanspruchnahme einer Betriebsrente) keine Rolle. Die objektiv unrichtige Anwendung einer Konzernbetriebsvereinbarung in einem beherrschten Unternehmen begründet idR keine Ansprüche aus betrieblicher Übung.

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