Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche unionsrechtlichen Grundlagen ein Beweisverwertungsverbot begründen können. Diese Frage stellt sich einerseits für Verfahren vor der Kommission oder den Unionsgerichten, andererseits für Verfahren vor nationalen Behörden oder Gerichten. Ein allgemeines unionsrechtliches Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Beweise wird im folgenden Beitrag abgelehnt. Stattdessen werden die in der Rechtsprechung angenommenen Beweisverwertungsverbote auf verschiedene rechtliche Grundlagen zurückgeführt.