( EStG § 24 Abs 2 ) Überträgt ein Mitunternehmer seinen Anteil an der Mitunternehmerschaft mit negativen Kapitalkonto an die verbleibende Mitunternehmerschaft, liegt auch dann ein Veräußerungserlös in Höhe des negativen Kapitalkontos vor, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.
VwGH 97/14/0141 v. 25.02.1998