In einem gerichtlichen Verfahren werden Ansprüche (inkl des Anspruches auf Prozesskostenersatz) regelmäßig inklusive der USt eingeklagt.
Es ist dabei vorgesehen, dass die USt und die Barauslagen (zB Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten) in der Kostenentscheidung gesondert ausgewiesen werden.

