Sehr geehrter Herr DDr. Wenusch,
ich habe den Beitrag zur Judikatur „Eine Leistungsbeschreibung sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, was tatsächlich vereinbart wird“ im ZRB Heft 3/2024, Seiten 74ff mit Interesse gelesen und habe mich gewundert, dass in der Urteilsbegründung die gefällearme (-lose) Herstellung einer Dachabdichtung vom Gericht als mangelhaft, weil nicht der ÖNORM entsprechend gesehen wird.

