( § 19, § 31 EStG 1972 ) Wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch den Beteiligten an eine andere Kapitalgesellschaft, bei der der Übertragende ebenfalls beteiligt ist, zu einem Unterpreis übertragen, liegt eine verdeckte Einlage vor, die mangels Gewährung neuer Gesellschaftsrechte eine Wertsteigerung der bestehenden Gesellschaftsrechte bewirkt, die einen einkommensteuerlich relevanten Zufluss eines Sachwertes darstellt.