Wie wir von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse erfahren haben, wurde die Trinkgeldpauschalierung (ARD 4713/29/96) im Interesse der Dienstgeber so gefaßt, daß das große Trinkgeldpauschale von S 540,- (im kleinen Walsertal DM 84,40) in der gesamten Lohngruppe 1 (1.1. bis 1.6.) nur dann anfällt, wenn Inkassotätigkeit vorliegt. Liegt keine Inkassotätigkeit vor, gilt für alle Dienstnehmer in Lohngruppe 1 das kleine Trinkgeldpauschale.