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ASVG § 4 Abs. 1 Z. 1

SozialversicherungARD 4718/29/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(ASVG § 4 Abs. 1 Z. 1) Für die Versicherungspflicht ist nicht die Beschäftigung bei einem Dienstgeber, der seinen Betriebssitz im Inland hat, gefordert. Die Versicherungspflicht setzt vielmehr eine unselbständige Beschäftigung im Inland voraus. BMAS 122.308/1-7/94 v. 20.07.1994. (ZAS Jud. 6/1995)

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