LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Ein Arbeitgeber bezahlt an Arbeitnehmer, die nach mehr als 25 Jahren wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Dienst- oder Berufsunfähigkeit in den Ruhestand treten bzw. aus dem Dienst ausscheiden, in Anerkennung ihrer langjährigen guten Dienstleistungen eine Treueprämie. Das Ausmaß der Treueprämie beträgt bei einer Dienstzeit von: