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Treueprämien bei Austritt

Lohnsteuer und AbgabenARD 5423/10/2003 Heft 5423 v. 5.8.2003

LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003

Ein Arbeitgeber bezahlt an Arbeitnehmer, die nach mehr als 25 Jahren wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Dienst- oder Berufsunfähigkeit in den Ruhestand treten bzw. aus dem Dienst ausscheiden, in Anerkennung ihrer langjährigen guten Dienstleistungen eine Treueprämie. Das Ausmaß der Treueprämie beträgt bei einer Dienstzeit von:

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