(Tir. GetrStG § 2 Abs 4) Ein Begrüßungscocktail für Pensionsgäste ist keine bloße Werbemaßnahme, sondern eine entgeltliche getränkesteuerpflichtige Abgabe von Getränken. VwGH 92/17/0213 v. 28.09.1995.
(Tir. GetrStG § 2 Abs 4) Ein Begrüßungscocktail für Pensionsgäste ist keine bloße Werbemaßnahme, sondern eine entgeltliche getränkesteuerpflichtige Abgabe von Getränken. VwGH 92/17/0213 v. 28.09.1995.