In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie Sonderzahlungen (idR 13. und 14. Gehalt bzw Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) zu berechnen sind, wenn in die Zahlungsperiode (heute auch für den Urlaubszuschuss nach fast allen Kollektivverträgen das Kalenderjahr) Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung fallen. Dazu folgender Sachverhalt: