ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003
Ein forstwirtschaftlicher Betrieb mit 10 Waldparzellen und einem Gesamtflächenausmaß von rund 30 ha veräußert im Jahre 2002 eine räumlich von den anderen getrennte Waldparzelle mit einem Flächenausmaß von rund 3 ha. Der auf das stehende Holz entfallende Gewinn wird als Veräußerungsgewinn eines „Teilbetriebes“ gemäß § 24 Abs 1 Z 1 EStG erklärt.