ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003
Die vom Landwirt betriebene Direktvermarktung stellt infolge Überschreitens der Umsatzgrenze einen Gewerbebetrieb dar. Daneben erzeugt der Landwirt landwirtschaftliche Urprodukte, die er zu 100% bearbeitet und die Endprodukte zu 100% im Rahmen einer gewerblichen Direktvermarktung vertreibt.