In der Praxis konnte zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen beobachtet werden. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass der Registerbehörde vielschichtige Überprüfungsmechanismen zur Verfügung stehen und durch automationsunterstützte Abgleiche und Verfahren Pflichtverletzungen zumindest in objektiver Hinsicht relativ rasch und einfach festgestellt werden können. Die Frage, ob die einzelnen Meldeverletzungen finanzstrafrechtlich relevant sind, hängt damit letztlich häufig nur mehr von der Beurteilung der subjektiven Tatseite ab, ob somit die Pflichtverletzung vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig bewirkt wurde.