Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2022 erfolgte eine umfangreiche Novellierung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in § 23 UStG. Dieser Beitrag soll in zwei Teilen die Margenbesteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen und kritischer Würdigung der adaptierten Verwaltungspraxis untersuchen. Im zweiten Teil steht die Margenermittlung im Vordergrund.
Schlagwörter: