Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs 8 EStG, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs 4 EStG oder der Befreiung für Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 1 Z 6 KStG).
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.