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Die Ausschüttungssperre für aktive latente Steuern gemäß § 235 Abs 2 UGB

SteuernSteuerrechtJohannes BernschererSWK 2021, 1014 - 1017 Heft 19 v. 5.7.2021

Mit dem RÄG 2014 hat der Gesetzgeber die Ausschüttungssperren des UGB gemeinsam in § 235 UGB neu organisiert und angepasst. Zu den inhaltlichen Voraussetzungen für die Ausschüttungssperren für umgründungsbedingte Aufwertungsgewinne gemäß § 235 Abs 1 UGB, aber auch zur Ausschüttungssperre für aktive latente Steuern gemäß § 235 Abs 2 UGB gibt es bereits umfangreiche Literatur. Im Zusammenhang mit Ausschüttungen, die unter Missachtung der Ausschüttungssperren gemäß § 235 UGB durchgeführt werden, sind die steuerlichen Auswirkungen jedoch ausschließlich für § 235 Abs 1 UGB gesetzlich geregelt. Welche steuerlichen Folgen eine Ausschüttung unter Verletzung des § 235 Abs 2 UGB hat, ist jedoch gesetzlich nicht normiert bzw wurde auch in der Literatur und Judikatur bislang noch nicht behandelt.

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