(SWK) – Die geplante Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) hat es in sich: Der Ministerialentwurf (112/ME 27. GP ) vollzieht einen – von der Rechtsprechung erzwungenen – Paradigmenwechsel im Verwaltungsstrafrecht, nämlich die Abkehr vom Kumulationsprinzip. Zudem kommt es zu zahlreichen Anpassungen an die Vorgaben der Entsende-RL (EU) 2018/957 . Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.