Nach § 12 Abs 2 KStG dürfen Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Einnahmen stehen. Da Beteiligungserträge generell und bei internationalen Schachtelbeteiligungen auch Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben, stellt sich die Frage, ob bei einer international tätigen Holdinggesellschaft Verwaltungsaufwendungen in Bezug auf die von ihr gehaltenen Beteiligungen vom steuerlichen Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG betroffen sind. Wie die folgenden Überlegungen zeigen, fehlt es entweder an der Unmittelbarkeit oder der wirtschaftlichen Qualität des geforderten Zusammenhangs.