Der Rat hat am 9. 4. 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 121,5 Mio Euro aus dem EU-Haushalt gebilligt, um den dringenden Bedarf iZm der COVID-19-Pandemie zu decken. Die Mittel stammen aus der Solidaritäts- und Soforthilfereserve, mit der Mitgliedstaaten und Drittländer in Notsituationen unterstützt werden sollen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.