Ende Februar hat die Bundesregierung den gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten und lange angekündigten Entwurf für ein Homeoffice-Gesetz für knappe fünf Tage zur Begutachtung freigegeben. Der steuerliche Teil dieses Pakets wurde knapp danach als selbständiger Initiativantrag mit letztlich nur kleineren Änderungen als 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (2. COVID-19-StMG) verabschiedet. Leider zeigen die darin enthaltenen Neuerungen weder großen politischen Gestaltungswillen noch ist deren legistische Umsetzung in allen Punkten besonders geglückt, worin sich wohl die kurze Vorlaufzeit bemerkbar macht. Dieser Beitrag unterzieht die neuen gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice im EStG in zwei Teilen einer kritischen Analyse und weist dabei insbesondere auf viele praktisch bedeutsame Zweifelsfragen hin, welche noch zu klären sein werden.